ChopperBereits seit einigen Jahren bekommen Zweiradbesitzer die anhaltenden Preisschrauben der Kfz-Versicherer zu spüren. Ein Versicherungswechsel ist daher oftmals die einzige Möglichkeit, um die eigene Maschine zu bezahlbaren Konditionen zu versichern. Ein Wechsel lohnt sich übrigens auch aufgrund der hohen Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Sie sind angesichts des Konkurrenzdrucks dazu gezwungen, neben kostenintensiveren Policen auch günstige Versicherungsprodukte und -tarife zu offerieren. Vor einem möglichen Versicherungswechsel sollten sich Ducatisti, Harley-Liebhaber & Co. allerdings über die verschiedenen Anbieter sowie deren Kündigungsfristen informieren.

Motorradversicherungen: Haftpflichtpolice ist für jeden Biker Pflicht

Soll ein Motorrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, so muss der Besitzer zwingend eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt dann zum Einsatz, wenn Dritte zu Schaden kommen – sie ist also für den Schutz von Unfallopfern zuständig. Im Einzelnen übernimmt diese Police sowohl unfallbedingte Folgekosten, Heilkosten, Verdienstausfälle als auch Schmerzensgelder. Übrigens: Im Falle eines Unfalles hat der Versicherungsnehmer selbst keinen Anspruch auf eine Übernahme der Kosten durch die Haftpflichtpolice. In diesem Fall greift eine freiwillige Unfall- beziehungsweise Insassenversicherung. Eine Teil- beziehungsweise Vollkaskopolice kann ebenfalls freiwillig abgeschlossen werden, ist jedoch vor allem für teurere Motorräder sinnvoll. Um einen zeitsparenden Überblick über alle in Frage kommenden Motorradversicherungen zu bekommen, lohnt in jedem Fall die Nutzung eines Onlinevergleichsrechners, mit dessen Hilfe sich die passende Versicherung anhand weniger einzugebender Daten finden lässt.

Kündigungsfrist beachten!

Die Durchführung eines Versicherungsvergleichs ist immer sinnvoll. Verbraucher sollten allerdings die Kündigungsfrist ihrer Versicherung beachten. Im Allgemeinen gilt: Ist das Motorrad mit einem Saisonkennzeichen gemeldet, so lässt sich die betreffende Versicherung zumeist noch am Anfang eines Jahres wechseln. Der Versicherungsnehmer sollte jedoch bedenken, dass die alten Policen bis zu einem Monat vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden können. Gilt eine saisonale Zulassung also ab März, so läuft die zugehörige Versicherung bis Ende Januar des nächsten Jahres. Der Abschluss einer Motorradversicherung anhand eines Saisonkennzeichens ist vor allem für jene Biker sinnvoll, die ihre Maschine im Winter nicht fahren und darüber hinaus auch unnötige Kosten einsparen wollen. Sie sollten jedoch beachten: Das Motorrad muss in dieser Zeit auf privatem Grund stehen. Dann bleibt ein Basisschutz – bestehend aus Haftpflicht und Teilkasko – bestehen.

Bildquelle: pixabay.com © ijthoma (CC0 1.0)

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