Mit dem Motorrad auf der Straße unterwegs zu sein ist teilweise nur ein Mittel zum Zweck – oft aber eher ein Hobby.

Da es sich allerdings um ein Kraftfahrzeug handelt, muss auch der steuerliche Aspekt beachtet werden.

Allein die Anschaffung allein und auch der Unterhalt sind nicht zu verachtende Kostenblöcke. Die Steuer ist aber wie bei den meisten Kfz ein weiterer Posten, der nicht außer Acht gelassen werden darf.

Wer muss die Motorrad-Steuer zahlen?

Wie für Lkw und auch Pkw müssen viele Besitzer von Motorrädern ebenso mit einer Steuer rechnen. Diese Kfz-Steuer dient dazu, die Infrastruktur in Deutschland weiter auszubauen. Da Steuereinnahmen in Deutschland aber allgemein gar nicht zweckgebunden sind, sind die Einnahmen auch für Projekte gedacht, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben.

Wenn sich jemand ein Motorrad kauft, beginnt die Steuerpflicht allerdings noch nicht. Das geschieht erst mit der Anmeldung bei der Zulassungsbehörde. Wenn ein Motorrad also abgemeldet oder gar nicht erst angemeldet wäre, dann müssten Besitzer auch keine Kfz-Steuer zahlen.

Wann wird die Motorrad-Steuer gezahlt?

Die Steuer für das Motorrad muss jeweils jährlich gezahlt werden. Sie wird für ein Jahr im Voraus fällig, also nicht nachträglich als Rechnungsvariante, sondern vorab. Wenn man das Fahrzeug im Verlaufe des Jahres abmeldet oder verkauft, entsteht dadurch ein Guthaben, der innerhalb weniger Wochen von der Behörde zurücküberwiesen wird.

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Motorrad?

Für Kraftfahrzeuge ist die Berechnung der Steuer nicht immer einfach, da ziemlich viele technische Faktoren eine Rolle spielen. Bei einem Pkw sind zum Beispiel der Antrieb, Hubraum und die Emissionsklasse entscheidend. Dem gegenüber ist die Berechnung bei einem Motorrad deutlich einfacher, da hier nur der Hubraum entscheidend ist. Es wurde ein Steuersatz von 1,84 Euro für jeden 25 ccm angefangenen Hubraum festgelegt.

Beispielrechnung:

  • Motorrad mit einem Hubraum von 200 ccm
  • 200 durch 25 = 8
  • 8 x 1,84 Euro = 14,72 Euro

Pro Jahr werden für dieses Motorrad 14,72 Euro fällig. Da die Steuer jährlich im Voraus gezahlt werden muss, sind es 176,64 Euro jährlich.
Angenommen, das Motorrad hat einen Hubraum von 220 ccm, dann sind es nicht genau 8 x 25 ccm, sondern 8,8 ccm. Da für jeden angefangenen 25 ccm die Gebühr bezahlt wird, zahlt man sie also 9 x statt 8 x. Das entspricht 16,56 Euro pro Monat und 198,72 Euro für die Jahresgebühr.

Ist die Steuer für alle Motorräder-Arten gleich?

Nicht alles, was entfernt wie ein Motorrad aussieht, fällt auch unter diese Steuer. Sogenannte Trikes zum Beispiel sind dreirädrige Kfz.
Diese Fahrzeuge werden nicht wie ein Motorrad, sondern wie ein klassischer Pkw besteuert. Bei der Berechnung geht es also nicht allein um den Hubraum, sondern unter anderem auch um die Emissionsklasse und mehr.

So kann bei der Steuer für das Motorrad gespart werden

Die einfachste Möglichkeit, um Geld bei der Steuer für ein Motorrad zu sparen, ist natürlich das Fahren eines Motorrads mit weniger Hubraum. Für wen das aber nicht infrage kommt, der kann auch durch ein Saisonkennzeichen sparen. Motorräder gehören zu den Fahrzeugen, die ähnlich wie ein Wohnwagen oder ein Cabrio, oft nur zeitweise im Jahr gefahren werden. Im Winter, wenn es auf den Straßen glatt und nass ist, stehen die Motorräder dagegen oft nutzlos in der Garage herum. Wird das Wetter besser, beginnt auch für die meisten Motorrad-Fahrer die neue Saison.

Genau aus dem Grund gibt es Saisonkennzeichen. Das Fahrzeug wird damit nicht das ganze Jahr über zugelassen, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum. Möglich sind Zeiträume von acht Wochen bis zu elf Monate. Dadurch verringert sich natürlich auch die gesamte Steuer, da diese nur für die zugelassenen Monate gilt.

Wichtig: Außerhalb des zugelassenen Zeitraums darf das Motorrad dann natürlich nicht genutzt werden. Es muss auf einem privaten Stellplatz stehen, da das Parken auf einem öffentlichen Gelände ohne Zulassung nicht erlaubt ist.

Beispielrechnung:
Angenommen, jemand möchte sein Motorrad ausschließlich im Sommer oder an moderat warmen Tagen fahren. Die Anmeldung könnte dann rund um Ostern im April erfolgen und die Abmeldung im November. Das wären einschließlich April und November insgesamt acht Monate statt wie sonst zwölf Monate.

Bei den besagten 200 ccm Hubraum wären das also nicht mehr 12 x 1,84 Euro, sondern 8 x 1,84 Euro. Das macht pro Monat immer noch die berechneten 14,72, aber auf das Jahr gesehen sind es nicht 176,64 Euro, sondern nur noch 117,76. Bei dieser Methode würde der Motorrad-Besitzer also 58,88 Euro pro Jahr sparen – und theoretisch nichts verlieren, wenn das Motorrad auch sonst die restlichen vier Monate nur in der Garage stehen würde.

Steuern sparen mit dem Oldtimer-Kennzeichen

Eine weitere Option, weniger Steuern für das Motorrad zu zahlen, ist das sogenannte Oldtimer-Kennzeichen. Dieses gibt es nicht nur für klassische Autos, sondern auch für Motorräder. Die Steuer liegt dann bei lediglich 46,02 Euro jährlich.

Um das sogenannte H-Kennzeichen (H steht für historisch) zu erhalten, muss die Erstzulassung des Motorrads schon mindestens 30 Jahre her sein. Dennoch muss das Motorrad gut gepflegt sein und sich zumindest weitestgehend in einem Originalzustand befinden. Wenn es Reparaturen gab (wovon bei 30 Jahren auszugehen ist), mussten originale Ersatzteile oder zumindest entsprechende Nachbauten verwendet werden. Als letzte Voraussetzung für das H-Kennzeichen gilt noch, dass mit diesem Motorrad das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut gepflegt wird.

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