(Motorsport-Total.com) – An diesem Freitag traf im schweizerischen Mies bei Genf das FIM-Berufungsgericht zusammen, um über die Ordnungsmäßigkeit des beim Katar-Grand-Prix zum Einsatz gekommenen Hinterrad-Flügels von Ducati zu beraten.
Ein Urteil soll erst am Montag oder Dienstag erlassen werden, in jedem Fall aber vor dem Großen Preis von Argentinien.
Die Anhörung hatte gegen 11 Uhr begonnen. In der ersten Phase waren die Stellungnahmen und technischen Dokumente der beteiligten Parteien gesichtet worden, angefangen mit der Verteidigung von Ducati (vertreten durch Gigi Dall’Igna und Fabiano Sterlacchini) sowie der Argumentation jener vier MotoGP-Teams, die Beschwerde eingereicht hatten.
Dabei handelt es sich um Aprilia, Honda, KTM und Suzuki, für die Massimo Rivola, Alberto Puig, Mike Leitner und Davide Brivio anwesend waren. Die Auswertung der Unterlagen soll allein ungefähr vier Stunden gedauert haben. Danach wurden Experten und Zeugen angehört, darunter auch Technikdirektor Danny Aldridge, um sich ein umfassendes Bild zu machen.
Für die Entscheidung wollen sich die zuständigen Richter Anand Sashidharan (Indien), Lars Nilsson (Schweden) und Sakari Vuorensola (Finnland) noch etwas Zeit nehmen. Im Kern geht es darum zu klären, ob die an der Hinterradschwinge montierte Vorrichtung nur der Kühlung des Reifens dient, wie Ducati behauptet, oder einen aerodynamischen Zweck erfüllt.
Es gibt drei mögliche Szenarien, wie der Fall ausgehen kann. 1. Die Richter bestätigen das Ergebnis von Katar und auch die Rechtmäßigkeit des Flügels, den Ducati weiter verwenden kann. 2. Der Flügel wird als illegal eingestuft. Andrea Dovizioso und Danilo Petrucci werden nachträglich disqualifiziert und verlieren ihre in Katar erzielten Punkte.
Oder es kommt 3. zu einer Kompromisslösung, wie sie sich etwa Aprilia-CEO Rivola wünscht: Das Katar-Ergebnis bleibt bestehen, aber die verwendete Vorrichtung wird ab Argentinien verboten und eine Überarbeitung des Reglements angeregt. In jedem Fall haben alle Parteien das Recht, das Urteil vor dem Internationalen Sportgerichtshof anzufechten.
Text von Juliane Ziegengeist
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