Nordhelle – Fahrverbot rechtswidrig, Fallgruben gegen Raser uvm. von Motorrad...

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Video von: Motorrad Nachrichten | vom: 11.06.2019
Homepage: http://www.motorcycles.news

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Details: Nordhelle – Fahrverbot rechtswidrig, Fallgrub...

Mit „Fallgruben“ gegen Raser / Nordhelle – Fahrverbot ist rechtswidrig / Reifenfreigaben werden nicht mehr immer anerkannt / Termine der Woche

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Mit „Fallgruben“ gegen Raser
Bis Ende des Jahres werden verschiedene Zonen der Stadt Hanau (Hessen) mit neuer Technik, sogenannten Actibumps ausgestattet. Es sollen „Fallgruben“ in die Straße eingelassen werden. Diese Gruben sind mit Metallplatten verdeckt, die sich automatisch absenken, sollte sich ein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit nähern. Ähnlich wie bei Blitzern wird dann per Radar die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs gemessen. Das Fahrzeug, Ort und Zeit, wird aber nicht registriert, man bekommt also keinen Bußgeldbescheid zugeschickt. Überschreitet die gemessene die erlaubte Geschwindigkeit, werden die oben erwähnten Platten abgesenkt, so dass sich ein rund 4 cm tiefer Streifen bildet. Fährt ein Fahrzeug drüber, dann bekommt es durch die entstehende Kante einen harten Schlag. Fahrzeuge, die sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, sollen durch die „Fallgrube“ nicht beschädigt werden. Die Höhe ist vergleichbar mit herkömmlichen Schwellen. Sollte doch ein Schaden entstehen, dann wird die Kommune nichts bezahlen, da der Schaden ja durch das Nichteinhalten der Straßenverkehrsordnung entstanden ist, so argumentiert und kündigt es die Stadt Hanau bereits an. Bilder-Videoquellen: EdevaAB

Nordhelle – Fahrverbot ist rechtswidrig
Von April bis September sollte die Nordhelle, die L707 zwischen Herscheid und Meinerzhagen, für Motorräder gesperrt werden. Gegen die Sperrung klagte der BVDM bereits 2018. Daraufhin musste die Strecke erstmal wieder freigegeben werden. Der Märkische Kreis legte Beschwerde dagegen ein. Über die Beschwerde wurde nun vom Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Als Begründung wird angegeben, der Märkische Kreis ist zwar zu Recht von eine erhebliche Gefahrenlage ausgegangen, auch Voraussetzungen für verkehrsbeschränkende Maßnahmen wären vorgelegen, dass in der Saison durchgängige Verkehrsverbot Bilder-Videoquellen: Archiv

Reifenfreigaben werden nicht mehr immer anerkannt
Eine Reifenbindung bei Motorrädern ist gerade für ältere Motorräder ein Problem, da es die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen meist gar nicht mehr gibt. Daneben gibt es aber auch andere, sehr gute Argumente, einen anderen Reifen zu nutzen. Fast jährlich bringen die großen Reifenhersteller neue Updates ihrer Pellen heraus, bei denen sich meist die Eigenschaften immer mehr verbessern. Einen neueren Reifen zu nutzen kann also durchaus auch ein „mehr“ an Sicherheit bringen. Dies wurde bisher (zum Großteil) auch durch Reifenfreigaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller abgesichert. Polizei, TÜV, Dekra usw. haben diese Freigaben akzeptiert, selbst wenn eine andere Reifengröße als in den Papieren eingetragen verwendet wurde. Genau das könnte zukünftig aber zu Problemen führen. Vereinzelt kam es in den letzten Jahren schon dazu, dass die Prüforganisationen die Plankette verweigerten, wenn eine andere Reifengröße als eingetragen montiert war. Eine Reifenfreigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ließen sie nicht zählen. Laut verschiedenen Foren, kommt das allerdings in letzter Zeit vermehrt vor. Bilder-Videoquellen: Archiv

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