Neue Straßenverkehrsordnung 2020 - STVO2020
Die Einführung eines generellen Tempolimits von 130 km/h wurde am 14.02.2020 vom Bundesrat abgelehnt. Die Straßenverkehrsnovelle wurde allerdings mit Änderungen angenommen.
Neben dieser Änderung musste noch über mehr als 50 weitere Änderungen abgestimmt werden, gefolgt von einer abschließenden Abstimmung für die dadurch geformte komplette Straßenverkehrsnovelle. Wie die einzelnen Länder abgestimmt haben, dazu veröffentlicht der Bundesrat selbst keine Daten.
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Video enthält Eigenwerbung für die Seite Motorcycles.News und für die Motorrad Nachrichten App
Die im Video getätigten Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und entbinden nicht davon sich selbst bei einem Anwalt oder einer anderen Rechtshilfe beraten zu lassen. Da sich Gesetze oder Regeln ständig ändern, kann eine Aktualität nicht gewährleistet werden. Es ist auch möglich, dass sich Fehler eingeschlichen haben oder etwas falsch verstanden oder ausgedrückt wurde. Ich versuche aber immer nach bestem Wissen und Gewissen zu recherchieren und dies dementsprechend in das Video zu übertragen.